Mitgliedschaft:

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldebogen sind Sie Mitglied des Turnvereins Ichenheim.

 

Rechte:

  1. Wahl-, Stimm- und Antragsrecht. Stimmberechtigt ist jedes mindestens 16 Jahre alte Mitglied. Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich auszuüben und kann nicht übertragen werden.
  2. Jedes volljährige Mitglied kann gewählt werden.
  3. Für das Stimmrecht in den Jugendvertretungen gelten die Bestimmungen der Jugendordnung.
  4. Jedes Mitglied hat das Recht, am Training/Wettkampf der von ihm selbst gewählten Abteilung(en) teilzunehmen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in einer bestimmten Abteilung.
  5. Benutzung der Sportanlagen und ihrer Einrichtungen und dem Verein sonst zur Verfügung stehenden Einrichtungen innerhalb der bestehenden Ordnungen und zu den Bedingungen der Abteilungen.

Pflichten:

  1. Anerkennung und Beachtung der Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Vereins.
  2. Haftung gegenüber dem Verein bei Verstößen gegen die Vereinssatzung und die geltenden Ordnungen.
  3. Unverzügliche Mitteilung jedes Anschriften - oder Namenswechsels an die Geschäftsstelle.
  4. Befolgung der Weisungen von Aufsichtspersonen.
  5. Die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was Ansehen und Zweck des Vereins schädigt.
  6. Vereinseigentum und die durch den Verein in Nutzung genommenen vereinsfremden Übungs- und Wettkampfstätten einschließlich deren Einrichtungen müssen sorgsam behandeln werden.

Versicherungen:

Mit Beginn der Mitgliedschaft im Turnverein Ichenheim ist jedes Mitglied während den

Übungsstunden laut Stundenplan und sonstigen Veranstaltungen versichert.

Die Versicherung umfasst Sportunfälle im Turnbetrieb und bei Wettkämpfen.

 

Beiträge:

Letzte Beitragsanpassung Mai 2015 (Änderungen vorbehalten)

Unsere Jahres-Mitgliedsbeiträge betragen zurzeit:

  • 50 € für aktive erwachsene Mitglieder
  • 45 € für alle aktiven Kinder & Jugendlichen bis zum 23. Lebensjahr
  • 145 € Familienbeitrag
  • 36 € Zusatzbeitrag für Wettkampfsport
  • 13 € für alle passiven Mitglieder

Keinen Mitgliedsbeitrag zahlen Ehrenmitglieder.

Der Mitgliedsbeitrag versteht sich pro Jahr und ist immer als Ganzes zu entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.06 jeden Jahres fällig und wird per Lastschrift eingezogen.

 

Familienregelung:

Familienbeitrag ist gültig für Familien ab 4 Personen (Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre) und muss schriftlich beantragt werden. (siehe Anmeldeformular)

 

Kündigung:

Die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Änderung des Mitgliedsstatus (Aktiv – Passiv) muss in schriftlicher Form an den geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden.

Die Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie ist spätestens zwei Wochen vorher schriftlich dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären und wird rechtskräftig mit Erhalt der Kündigungsbestätigung.

 

Datenschutz:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und nur zur vereinsinternen Nutzung verarbeitet.