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Kinder üben Yoga beim Turnverein Ichenheim

KinderYoga Kurs

Im KinderYoga dürfen sich die Kinder ganz ohne Leistungsdruck bewegen und sich und ihren Körper besser wahrnehmen. 

Kinder üben Yoga-Positionen auf  Matten

Unsere Kinder sind in ihrem Alltag vielfältigen Einflüssen ausgesetzt und die Ansprüche von außen an sie wachsen zunehmend. Daher ist es wichtig, dass sie kleine Oasen von Achtsamkeit in ihrem Alltag erleben, um sich selbst kennenzulernen und zu spüren. KinderYoga kann ein solcher Ort sein.
Im KinderYoga werden die Kinder mal zu einem starken Baum, brüllen wie ein mutiger Löwe oder bewegen sich geschmeidig wie eine Katze. Sie spüren ihren Atem, tanzen & lachen, werden mal laut, mal leise. Im KinderYoga dürfen sich die Kinder ganz ohne Leistungsdruck bewegen und sich und ihren Körper besser wahrnehmen. Spielerisch wird so u.a. die Körperwahrnehmung verbessert, Konzentration und Merkfähigkeit gestärkt, Selbstvertrauen aufgebaut und die Ausgeglichenheit der Kinder gefördert.
Wenn dein Kind zwischen 5 und 7 Jahre alt ist und Lust hat, für sich Yoga auszuprobieren, ist unser KinderYoga Schnupperkurs genau das Richtige.

Kursbeginn: Mittwoch, 02.04.2025

Uhrzeit: 16:00 - 17:00 Uhr

Ort: Riedsporthalle Ichenheim (Spiegelsaal)

Kursdauer: 8 Termine á 60 Min.

Kursleitung: Theresa Herrmann

Kursgebühr: 

  • 32,00 EUR (Mitglieder des TV Ichenheim)

  • 48,00 EUR (Nichtmitglieder)

 

Mitzubringen sind bequeme Kleidung, Trinkflasche und Stoppersocken.

Du hast Fragen oder möchtest dein Kind anmelden?

Theresa Herrmann

Theresa Herrmann

Zertifizierte Kinderyogalehrerin
Achtsamkeitstrainerin für Kinder
Sozialpädagogin

E-Mail: theresa.herrmann@tv-ichenheim.de

Mobil: 0176-70992980

Anmeldehinweis:
Die Anmeldungen zu einem Kurs sind verbindlich. Der Teilnehmer bucht die vorgegebene Anzahl an Termine. Bei nicht erscheinen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder auf einen Ausweichtermin.

Die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Verantwortung. Die Kurse stellen keinen Ersatz für eine medizinische Behandlung dar. Eventuelle Einschränkungen der körperlichen oder seelischen Belastbarkeit sollten vorher mitgeteilt und ärztlich abgeklärt sein. Für eventuell verursachte Schäden kommt jeder selbst auf. Die Leistung bzw. der Verein als Leistungsanbieter wird mit der Unterschrift zur Kursanmeldung von den Haftansprüchen freigestellt. 

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